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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Technologie- und Innovationsmanagement – Professor Dr. Stefan Seifert

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Studium im Ausland – Verfahren der Anerkennung

Studium im Ausland – Verfahren der AnerkennungEinklappen

Für die Anerkennung von Leistungen, die im Ausland erbracht werden, gibt es seit dem 11. Februar 2019 ein einheitliches Verfahren. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt des Studiendekans. Entsprechende Formulare für die Anerkennung finden Sie auch zentral im BWL-Portal

Bereits im Vorfeld Ihres Auslandsstudiums sollten Sie mit dem Lehrstuhl abstimmen, ob und ggf. welche der geplanten auswärtigen Veranstaltungen grundsätzlich anerkannt werden können. Bitte nehmen Sie hierzu rechtzeitig Kontakt mit dem Sekretariat (tim@uni-bayreuth.de) auf und vereinbaren einen Termin in der Sprechstunde von Prof. Seifert. 

Bitte bringen Sie zur Sprechstunde den ausgefüllten Antrag zur Vorabprüfung für die Anerkennung auswärtiger Studienleistungen mit und legen Sie diesen gemeinsam mit einer Kursbeschreibung der ausländischen Hochschule über Art und Umfang des Inhaltes und der Prüfungsleistungen bei ihrem Sprechstundentermin vor. 

Eine genehmigte Vorabprüfung erleichtert Ihnen die Planung Ihres Auslandsaufenthalts. Sie ist regelmäßig Voraussetzung für eine spätere Anerkennung. 

Nach dem Auslandsaufenthalt wenden Sie sich nicht mehr an den Lehrstuhl, der die Vorabprüfung vorgenommen hat, sondern reichen den Antrag auf Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen beim Fachreferenten Wirtschaftswissenschaften (Dr. Markus Seufert, markus.seufert@uni-bayreuth.de) im Dekanat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ein und legen diesem die genehmigte Vorabprüfung bei. Das Dekanat übernimmt dann die weitere Bearbeitung und die einheitliche Umrechnung der Note.


Wechsel des StudiengangsEinklappen

Beim Wechsel in den Studiengang Master Wirtschaftsingenieurswesen von einer ausländischen oder einen anderen deutschen Hochschule ist die Anerkennung von Studienleistungen möglich, wenn die auswärtige Lehrveranstaltung

  • inhaltliche Überschneidungen mit einer Lehranveranstaltung am Lehrstuhl für Technologie- und Innovationsmanagement besitzt
  • in Art und Umfang mit der entsprechenden Bayreuther Lehrveranstaltung vergleichbar ist
  • mindestens mit der Note ausreichend bewertet worden ist
  • nicht bereits anderweitig anerkannt worden oder ein anderer Antrag auf Anerkennung geplant ist
  • keine Prüfung zu inhaltsgleichen Veranstaltungen an der Universität Bayreuth erbracht worden sind oder zukünftig erbracht werden.

Für die Anerkennung von auswärtigen Leistungen legen Sie bitte folgende Unterlagen bei

  • Bescheinigung der erbrachten Leistungen (z.B. Zeugnis, transcript of records)
  • Vollständige Bezeichnung und Beschreibung der Veranstaltung (inkl. Veranstaltungsumfang und -dauer, Inhalt, Gliederung, Literatur, Benotungsschlüssel) 
  • Ggf. schriftliche Ausarbeitungen wie Seminararbeit oder sonstige term papers

Unmittelbar nach Aufnahme Ihres Studiums an der Universität Bayreuth füllen Sie den Antrag auf Anerkennung auswärtiger Studienleistungen bei Studiengangwechsel aus und legen ihn mit den entsprechenden Unterlagen im Sekretariat (RW I, Zi. 2.114) vor. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte per Mail das Sekretariat (tim@uni-bayreuth.de). 


Verantwortlich für die Redaktion: Prof. Dr. Stefan Seifert

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